Mit Verfügung vom 30. September 2024 ordnete die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung (inkl. Wangenschleimhautabstrich) des Beschwerdeführers und die Erstellung eines DNA-Profils an. Dagegen erhob dieser, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 15. Oktober 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 30. September 2024 betreffend