2. Die angefochtene Verfügung wird hinsichtlich der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie der mehrfachen Tätlichkeiten aufgehoben und im Sinne der Erwägungen an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden vom Kanton Bern getragen. 4. Die Entschädigung von Rechtsanwalt D.________ für das Vorverfahren wird auf CHF 7'000.00 festgelegt. 5. Die Entschädigung von Rechtsanwalt D.________ für das Beschwerdeverfahren wird auf CHF 2'500.00 festgelegt.