_ kennt die gesamten Akten. Das Anfechtungsobjekt umfasst inkl. Rubrum, Unterschriften und Rechtsmittelbelehrung bloss vier Seiten. Der Zeitaufwand muss im Beschwerdeverfahren daher klar als unterdurchschnittlich bewertet werden, zumal auch der Aktenumfang im Beschwerdeverfahren gering ist. Entsprechend ist die Entschädigung von Rechtsanwalt D.________ für das Beschwerdeverfahren auf CHF 2'500.00 festzulegen. 6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.