5 Es liegen relativ wenig Beweismittel vor, deren Würdigung sich diesbezüglich nicht sehr kompliziert gestaltet. Die Entschädigung von Rechtsanwalt D.________ für das Vorverfahren ist entsprechend auf CHF 7'000.00 festzulegen. 5.4 Für das Beschwerdeverfahren macht Rechtsanwalt D.________ 16 Stunden und 46 Minuten zu einem Stundenansatz von CHF 250.00 geltend, zzgl. CHF 11.10 Auslagen und CHF 341.10 MWST, ausmachend CHF 4'552.20. Das ist offensichtlich überhöht. Rechtsanwalt D.________ kennt die gesamten Akten.