Zwar stellte RA D.________ entsprechende Anträge. Ein abgelehnter Beweisantrag führt jedoch nicht zu einem Beweismittel, bei dessen Erhebung eine Anwesenheit und im Anschluss eine Würdigung nötig ist. Schliesslich ist auch die Schwierigkeit als knapp unterdurchschnittlich zu bezeichnen. Die sich stellenden Fragen konzentrierten sich stark überwiegend auf die Sachverhaltsseite.