4 durch Rechtsanwalt D.________. An die Sorgfaltspflicht sich auf guten Glauben berufender Dritter werden hohe Anforderungen gestellt (SCHWENZER/COTTIER, in: Basler Kommentar, Schweizerisches Zivilgesetzbuch, 7. Aufl. 2022, N. 6 zu Art. 306 ZGB). Entsprechend können im Grundsatz weder Kindsvater noch Rechtsanwalt D.________ eine Entschädigung geltend machen. Dennoch erscheint es stossend und treuwidrig, wenn die Behörden während laufendem Verfahren ihr Verhalten ändern.