2 kollision können etwa Straftaten innerhalb der Familie begründen (SCHWEN- ZER/COTTIER, in: Basler Kommentar, Schweizerisches Zivilgesetzbuch, 7. Aufl. 2022, N. 5 zu Art. 306 ZGB). Nach Art. 122 Abs. 2 StPO können auch die Angehörigen des Opfers zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat als Privatklägerschaft adhäsionsweise im Strafverfahren geltend machen, soweit sie gegenüber der beschuldigten Person eigene Zivilansprüche vorbringen.