417 StPO eine persönliche Kostenauflage an Rechtsanwalt B.________ zu prüfen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Entschädigung (vgl. DOMEISEN, in: Basler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 13 zu Art. 417 StPO). 7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Ziffer 6 der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 23. September 2024 wird aufgehoben. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen, sofern darauf eingetreten wird.