Jede Partei muss eine angemessene Möglichkeit erhalten, ihre Sache unter Bedingungen vorzutragen, die sie gegenüber ihrer Gegenpartei oder ihren Gegenparteien nicht eindeutig benachteiligen (Urteil des Bundesgerichts 6B_779/2022 vom 29. November 2022 E. 5.2 mit weiteren Hinweisen). Es ist nicht ersichtlich und wird auch nicht substantiiert begründet, weshalb die Parteistellungen der BVD und der Staatsanwaltschaft im konkreten Fall zu einem Ungleichgewicht bzw. Nachteil führen sollten.