Am 17. Oktober 2024 verfügte die Verfahrensleitung, dass der Beschwerdeantrag 2.4 (Ausstandsgesuch gegen D.________) in einem separaten Ausstandsverfahren (BK 24 419) behandelt werde. Die BVD, das Regionalgericht sowie die Generalstaatsanwaltschaft verzichteten am 18. bzw. 21. Oktober 2024 auf eine Stellungnahme.