(Ziffer 8 der angefochtenen Verfügung). Dagegen reichte der Verurteilte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 4. Oktober 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte, die Ziffern 4, 5, 6 und 8 der Verfügung vom 23. September 2024 seien aufzuheben; die Staatsanwaltschaft sei von der Teilnahme am Verfahren auszuschliessen und ihm sei ein zweiter amtlicher Verteidiger beizuordnen oder ein Forensiker seiner Wahl zur Seite zu stellen.