Zudem wies das Regionalgericht das Ausstandsgesuch des Verurteilten vom 26. Juli 2024 bzw. 3. September 2024 betreffend den Gutachter D.________ ab (Ziffer 6 der angefochtenen Verfügung) und setzte den Parteien eine Frist von 20 Tagen an, um allfällige Einwände oder Ergänzungen zum beabsichtigten Fragenkatalog (gemäss Ziffer 7 der Verfügung) geltend zu machen (Ziffer 8 der angefochtenen Verfügung).