Mandatsanzeige und Fristerstreckung; Verfassen einer inkl. Deckblatt und Unterschriftenseite rund sechsseitigen Stellungnahme, Kenntnisnahme von Schriftenwechsel und Beschluss sowie Besprechung mit der Klientin) pauschal auf CHF 1’800.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. Diese ist von der Beschwerdeführerin zu entrichten. 7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Verfahrensanträge werden abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen.