Es liegt in der Natur der Sache, dass ein teilweiser Rückbau einer Transformatorenstation eines Schulgebäudes nicht ohne nähere Planung der zu treffenden Vorkehrungen möglich ist. Auch hielten die Parteien in Ziff. 3.4 der Vereinbarung vom 27.11.2009 ausdrücklich fest, dass beim Rückbau auf den Schulbetrieb innerhalb des A.________ Rücksicht zu nehmen ist (Beilage 4). Die Wiedererlangung der Transformatorenteile hätte daher wohl selbst dann einige Zeit in Anspruch genommen, wenn sich die Parteien hinsichtlich der Rückbaumodalitäten sofort geeinigt hätten.