Am 31.12.2023 habe das Mietverhältnis zwischen den Parteien geendet. Das A.________ habe sie (die Anzeigerin) am 18.01.2024 wissen lassen, dass sie keine Übernahme der erwähnten Teile der Transformatorenstation wünsche. Nach Ablauf des Mietverhältnisses hätten die Parteien diverse Korrespondenzen betreffend Rechtsansprüche aus dem Mietvertrag und der Vereinbarung vom 27.11.2009 geführt. Dabei habe sie die Herausgabe der Stationsausrüstung und der Niederspannungsverbindung verlangt. Aus den der Anzeige beigelegten Korrespondenzen (Beilage 6 bis 15) ist ersichtlich, dass sich das A._____