die zur Transformatorenstation zugehörige Stationsausrüstung und die Niederspannungsverbindung und bezahle ihr (der Anzeigerin) den Fortführungswert oder das A.________ entscheide sich gegen die Übernahme der Starkstromanlage; in diesem Fall könne sie (die Anzeigerin) frei über die nicht mehr benötigten Anlageteile verfügen und diese auf eigene Kosten demontieren, wobei auf den Schulbetrieb des A.________ Rücksicht zu nehmen sei (vgl. Beilage 4). Am 31.12.2023 habe das Mietverhältnis zwischen den Parteien geendet.