a. Die Stellungnahme des Vereins A.________ sei aus den Akten zu weisen. b. Dem Verein A.________ sei keine Parteistellung zu gewähren. Am 25. November 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung von den Schlussbemerkungen der Beschwerdeführerin vom 22. November 2024 Kenntnis. 2. 2.1 Gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft kann bei der Beschwerdekammer in Strafsachen innert zehn Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden (Art. 393 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Art. 396 Abs. 1 StPO, Art. 35 des Gesetzes über die