5 ein weiterer möglicher Ansatz zur Ermittlung der derzeit unbekannten Täterschaft vor. Es muss im Q.________ (Spital), insbesondere auf der P.________ (Station), wo das Foto nach derzeitigem Kenntnisstand mutmasslich gemacht worden ist, abgeklärt werden, ob der Beschwerdeführer in der Zeit vom 21. Juni bis zum 5. Juli 2021 von einem Arzt oder einer Pflegeperson mit maghrebinischer Herkunft betreut worden ist und diese Person etwas mit der Publikation des vorliegend inkriminierten Fotos zu tun hat. Auch diese Abklärungen können nicht ohne Weiteres als von vornerein aussichtslos resp.