__ gilt es mithin vorgängig einer allfälligen Sistierung der Untersuchung abzuklären. Gemäss den Angaben des Beschwerdeführers anlässlich seiner delegierten Einvernahme vom 17. November 2023 soll D.________ seiner Familie in Algerien zudem erzählt haben, dass er ihn am 5. Juli 2021 im Q.________ (Spital) besucht, mit einem arabisch sprechenden Arzt gesprochen und dieser das Foto des Beschwerdeführers publiziert habe (vgl. Z. 66 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 17. November 2023). Auch insoweit liegt