(Örtlichkeit) mehrfach zur Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben. 3.7 Die Staatsanwaltschaft begründet die Sistierung der Untersuchung damit, dass eine Sistierung erfolgen könne, wenn die Täterschaft oder ihr Aufenthaltsort unbekannt seien. Für die Abklärung des Sachverhalts sei eine Einvernahme von D.________ als Auskunftsperson vorgesehen. Dessen Aufenthaltsort sei unbekannt. Er werde zur Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben, so dass bei Be-