dass die technische ID des publizierenden Facebook-Benutzerkontos F.________ anlässlich der Ermittlungen nicht habe erhoben werden können, womit auch die Registrierungsdaten nicht hätten erhältlich gemacht werden können. Abklärungen betreffend D.________ hätten ergeben, dass dieser über diverse Alias- Namen verfüge, wovon einige Vornamen auf F.________ lauteten. D.________ habe eine aktive Einreisesperre vom 28. Oktober 2016 bis zum 27. Oktober 2024. Er sei im Fahndungssystem RIPOL durch die Kantonspolizei N.________ (Örtlichkeit) mehrfach zur Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben.