Am 26. Juli 2024 erhielt die Staatsanwaltschaft vom Migrationsdienst N.________ (Örtlichkeit) die telefonische Auskunft, dass D.________ bis am 31. Oktober 2023 im Bellechasse (recte: Freiburger Strafanstalt, Standort Bellechasse) gewesen sei. Wohin er nach seiner Entlassung gegangen sei, sei nicht bekannt. Er sei beim Migrationsort mit unbekanntem Aufenthaltsort vermerkt. 3.6 Dem Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 26. Januar 2024 lässt sich ergänzend entnehmen, dass die technische ID des publizierenden Facebook-Benutzerkontos F.______