2 Person aufgenommen worden sein muss. Die Bildaufnahme sei sodann von einer unbekannten Täterschaft ohne sein Einverständnis auf Facebook publiziert worden. 3.2 Am 17. November 2023 wurde der Beschwerdeführer delegiert befragt. Er brachte vor, dass er von C.________ (Mitarbeiter der O.________ (Station) des Q.________ (Spital)) wisse, dass D.________ ihn am 5. Juli 2021 habe besuchen wollen, dieser Besuch indes verweigert worden sei, da er sich in Untersuchungshaft befunden habe.