1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland BM 24 30221 vom 10. September 2024 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, trägt der Kanton Bern. Die geleistete Sicherheit von CHF 1’000.00 wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet. 3. Es werden keine Entschädigungen gesprochen.