5. 5.1 Bei diesem Ausgang des Beschwerdeverfahrens trägt der Kanton Bern die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 600.00 (Art. 428 Abs. 4 StPO). Da die angefochtene Verfügung aufgrund eines offensichtlichen Verfahrensfehlers aufzuheben ist, kann ausnahmsweise auf eine Ausscheidung der auf das teilweise Nichteintreten auf die Beschwerde entfallenden Kosten verzichtet werden. Die vom Beschwerdeführer geleistete Sicherheit in der Höhe von CHF 1'000.00 ist zurückzuerstatten.