382 Abs. 1 StPO). Auf die frist- und als Laieneingabe formgerecht eingereichte Beschwerde ist – unter Vorbehalt des Nachstehenden (E. 2.2) – einzutreten. 2.2 Der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren wird durch das Anfechtungsobjekt bestimmt und begrenzt. Anfechtungsobjekt ist ausschliesslich die Verfügung BM 24 30221 vom 10. September 2024, mit der die Staatsanwaltschaft das vom Beschwerdeführer mit Strafanzeige vom 15. Juli 2024 initiierte Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) nicht an die Hand genommen hat.