Der Beschwerdeführerin ist bei diesem Ausgang des Verfahrens keine Entschädigung auszurichten. 4.3 Die durch die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 24. September 2024 gewährte amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers durch Rechtsanwalt Dr. B.________ gilt auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren, zumal anders als in BK 24 366- 368 nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer über die amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren entschieden worden ist. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt Dr. B.____