382 StPO darzulegen, sofern diese nicht offensichtlich gegeben ist. Dies gilt jedenfalls für juristisch versierte oder anwaltlich verbeiständete Rechtssuchende (vgl. Urteil des Bundesgerichts 7B_112/2022 vom 22. November 2023 E. 2.1 f.). 2.4 Die Beschwerdeführerin macht geltend, das Bargeld gehöre ihr. Bei dieser Frage handelt es sich um eine auch im Hinblick auf die materielle Beurteilung relevante und damit doppelrelevante Tatsache, weshalb von der Legitimation der Beschwerdeführerin auszugehen und auf ihre form- und fristgerechte Beschwerde einzutreten ist. Die Beschlagnahme wurde ihr zwar nicht eröffnet.