Beide beantragten, die Verfügung sei aufzuheben und der Bargeldbetrag der Beschwerdeführerin herauszugeben. Der Beschwerdeführer beantragte zusätzlich und eventualiter, es sei ihm der Betrag zu Handen der Beschwerdeführerin auszubezahlen. Zudem beantragte die Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege. Der Beschwerdeführer beantragte, ihm sei für das mit vorliegender Beschwerde anhängig gemachte Verfahren Rechtsanwalt Dr. B.________ als amtlicher Anwalt beizuordnen.