U.a. wurde ein Bargeldbetrag von CHF 4'800.00 sichergestellt und mit Verfügung vom 17. September 2024 beschlagnahmt. Dagegen reichten sowohl die Ehefrau des Beschuldigten (nachfolgend: Beschwerdeführerin) sowie der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 30. September 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Beide beantragten, die Verfügung sei aufzuheben und der Bargeldbetrag der Beschwerdeführerin herauszugeben.