1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Nötigung, evtl. Betrugs sowie Geldwäscherei (BJS 24 15074). In dessen Rahmen ordnete sie am 14. August 2024 eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten an. U.a. wurde ein Bargeldbetrag von CHF 4'800.00 sichergestellt und mit Verfügung vom 17. September 2024 beschlagnahmt.