80 Abs. 3 StPO weder besonders ausgefertigt noch begründet werden müssen, sondern auch bloss protokollarisch vermerkt und den Parteien in geeigneter Weise eröffnet werden können. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2023 wurde der Verfügungsinhalt den Parteien durch die Verfahrensassistentin denn auch in geeigneter Weise eröffnet. 2.3.4 Wenn Rechtsanwalt J.__