Rechtsanwalt J.________ ersuchte mit Stellungnahme vom 8. März 2024 um Abweisung des Gesuchs, wovon mit Verfügung vom 13. März 2024 Kenntnis genommen und gegeben wurde. Am 28. März 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung von den persönlichen abschliessenden Bemerkungen des Beschwerdeführers vom 11. März 2024 Kenntnis. Mit Verfügung vom 6. Mai 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung von einer undatierten persönlichen Eingabe des Beschwerdeführers Kenntnis. 1.5 Am 7. Mai 2024 reichte Rechtsanwalt H.________ seine Kostennote ein.