Mit elektronischer Eingabe vom 5. Januar 2024 reichte Rechtsanwalt J.________ die vom 22. Dezember 2023 datierende Beschwerdeschrift nach, mit der er folgende Anträge stellte: Vorfragen: 1. Es sei dem Straf- und Zivilkläger die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren (Art. 136 StPO sowie Art. 29 Abs. 3 BV), unter Rechtsverbeiständung durch den Schreibenden. Hauptbegehren: