Mit Schreiben vom 11. Dezember 2023 wurde ihm mit dem Hinweis Akteneinsicht gewährt, dass die Akten entgegen seinem Wunsch und einer vorgängig erfolgten Mitteilung – wie bei einer geplanten Verfahrenseinstellung üblich – unpaginiert seien. 1.2 Am 22. Dezember 2023 ging bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) über die von der Swiss Post betriebene elektronische Zustellplattform IncaMail eine elektronische Eingabe von Rechtsanwalt J.________ mit dem Betreff «neues Beschwerdeverfahren» ein.