__ namens des Strafklägers I.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) um Einsicht in die paginierten und mit einem Inhaltsverzeichnis versehenen Akten. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2023 wurde ihm mit dem Hinweis Akteneinsicht gewährt, dass die Akten entgegen seinem Wunsch und einer vorgängig erfolgten Mitteilung – wie bei einer geplanten Verfahrenseinstellung üblich – unpaginiert seien.