Der Beschuldigten ist für die Aufwendungen von Rechtsanwalt B.________ im Beschwerdeverfahren somit eine Entschädigung von CHF 900.00 (inkl. Auslagen und MWST) zuzusprechen. Diese ist vom Beschwerdeführer zu entrichten. 11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2’000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.