Vorab kann auf die Erwägungen der Staatsanwaltschaft verwiesen werden. 7.1 Der Beschwerdeführer beanstandet an der Einstellung zunächst, dass die Aussage «Kompliziert ist die Situation in der Tat, und dem Unternehmer steht das Wasser mittlerweile bis zum Hals» von der Staatsanwaltschaft nicht als ehrrührig qualifiziert wurde. Wie die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführen, ist bei der Beurteilung des Vorliegens einer Ehrverletzung nicht auf die isolierte Äusserung, sondern auf deren Einbettung in den Gesamtzusammenhang des Artikels abzustellen.