Die Äusserung «dem Unternehmer steht das Wasser mittlerweile bis zum Hals» sei also, selbst wenn die Interpretation des Beschwerdeführers zutreffe, nicht ehrverletzend. Sie lasse ihn als Person nicht minderwertig erscheinen. Zudem habe die Staatsanwaltschaft zutreffend festgehalten, dass im Gesamtkontext der Durchschnittsleser nicht darauf schliesse, dass mit der Äusserung finanzielle Probleme gemeint seien, folge doch unmittelbar danach die Passage «über die Jahre wurden es mehr und mehr Verfahren, aktuell laufen deren acht gegen ihn».