Die Darstellung des Privatklägers als jemanden, der systematisch behördliche Auflagen missachtet und sich nicht um geltende Gesetze oder die öffentliche Ordnung schert, wirft ein negatives Schlaglicht auf seinen Ruf und seinen Charakter als Mensch. Die Ausführungen der Beschuldigten sind damit keine reine Kritik an den fachlichen Fähigkeiten oder Rechtskenntnissen des Privatklägers, sondern gehen in die Aussage über, dass es ihm an Gesetzestreue fehlt und er querulatorisches Verhalten zeigt.