Mit Blick auf dieses Gesamtbild dürften die zitierten Passagen bei einem Durchschnittsleser den Eindruck erwecken, dem Privatkläger fehle es generell an Verantwortungsbewusstsein und Pflichtgefühl gegenüber dem Gemeinwohl, da er grundlos unnötige Verfahren verursacht und durch sein Verhalten die Ressourcen der öffentlichen Hand übermässig beansprucht. Die Darstellung des Privatklägers als jemanden, der systematisch behördliche Auflagen missachtet und sich nicht um geltende Gesetze oder die öffentliche Ordnung schert, wirft ein negatives Schlaglicht auf seinen Ruf und seinen Charakter als Mensch.