Die Ausschnitte des Zeitungsartikels zeichnen jedoch in ihrer Gesamtheit das Bild einer Person, welche mit Absicht gegen Vorschriften verstösst, den Behörden unnötigerweise Aufwand verursacht und möglicherweise sogar in Erwägung zieht, weitere derartige Konflikte anzustreben. Mit Blick auf dieses Gesamtbild dürften die zitierten Passagen bei einem Durchschnittsleser den Eindruck erwecken, dem Privatkläger fehle es generell an Verantwortungsbewusstsein und Pflichtgefühl gegenüber dem Gemeinwohl, da er grundlos unnötige Verfahren verursacht und durch sein Verhalten die Ressourcen der öffentlichen Hand übermässig beansprucht.