2 Der Beschuldigten wird zusammengefasst Folgendes vorgeworfen: Am K.________ (Publikationsdatum) habe sie einen Artikel mit dem Titel «I.________» in der J.________(Zeitung) publiziert. Dieser Artikel enthalte verschiedene mutmasslich ehrverletzende Äusserungen zum Nachteil des Privatklägers. Insbesondere seien folgende Äusserungen des publizierten Artikels ehrverletzend: Seite 1 (Titel): «I.________»