382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 3. Zum Sachverhalt geht aus der Einstellungsverfügung Folgendes hervor (vgl. Begründung der Einstellungsverfügung vom 9. September 2024, Ziffer 1): Mit Eingabe vom 09.02.2023 erstattete Rechtsanwalt D.________ namens und im Auftrag von C.________ Strafanzeige und Strafantrag (nachfolgend «Strafantrag») gegen A.________ wegen übler Nachrede, eventuell Verleumdung, eventuell unlauterem Wettbewerb unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten A.________.