___, mit, dass sie auf die Stellung von Anträgen und die Einreichung einer Stellungnahme verzichtet, und machte gleichzeitig eine Honorarforderung geltend. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung Kenntnis von den Eingaben und gab bekannt, dass auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels verzichtet wird.