Mit Blick auf die unterdurchschnittliche Bedeutung der Streitsache, die unterdurchschnittliche Schwierigkeit des Prozesses und den unterdurchschnittlichen Aktenumfang (zwar 8 Bundesordner [inkl. KESB-Akten], allerdings entfällt maximal ein halber Bundesordner auf die im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu überprüfenden Vorwürfe) ist Fürsprecher D.________ (Verfassen eines Kurzschreibens betreffend Verzicht auf eine umfassende Stellungnahme, Kenntnisnahme von Schriftenwechsel und Beschluss sowie Besprechung mit dem Klienten) für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren ein Honorar von pauschal CHF 250.00 (inkl. Aus-