16 ein halber Bundesordner auf die im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu überprüfenden Vorwürfe) ist Fürsprecher B.________ für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren (Verfassen einer inkl. Deckblatt und Grussformel rund zweiseitigen Stellungnahme und Gesuchs um amtliche Verteidigung, Verfassen des Wiedererwägungsantrags, Kenntnisnahme von Schriftenwechsel und Beschluss sowie Besprechung mit der Klientin) ein Honorar von pauschal CHF 750.00 (inkl. Auslagen und MWST) auszurichten (vgl. auch Art. 429 Abs. 3 StPO).