8. 8.1 Der Beschwerdeführer ersucht um unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren, unter Beiordnung von Rechtsanwalt G.________ als unentgeltlichen Rechtsbeistand. 8.2 Gemäss Art. 136 Abs. 1 Bst. a StPO wird der Privatklägerschaft für die Durchsetzung ihrer Zivilansprüche ganz oder teilweise die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, wenn sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und die Zivilklage nicht aussichtslos erscheint.