Mittelland Süd vom 30. Januar 2023 betreffend Telefonat mit der Beistandsperson). Mit der Generalstaatsanwaltschaft ist es den Strafverfolgungsbehörden heute nicht mehr möglich zu eruieren, was sich am fraglichen Tag, anlässlich dessen sich H.________ in Anwesenheit der Beschuldigten 3 und des Grossonkels ausgezogen haben soll, genau zugetragen hat. Es ist durchaus möglich, dass sich H.________ in Gegenwart der Beschuldigten 3 wie von dieser geschildert verhielt und die Anzeige gestützt darauf erging.