5. Die Beschwerdekammer gelangt zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen die Beschuldigten zu Recht eingestellt hat. 5.1 Vorab ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer seine Strafanzeige gegen alle drei Beschuldigten richtete und das Strafverfahren gegen alle drei Beschuldigten geführt bzw. eingestellt wurde.